laufender (verlängerter) Probezeit der bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten hat er die vorliegenden Straftaten begangen. Zudem wurde er mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Januar 2022 wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gemäss Art. 87 AHVG zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Auch der Vollzug der Freiheitsstrafe von 12 Monaten mittels elektronischer Überwachung scheint den Beschuldigten kaum zu beeindrucken, führte er doch vor Vorinstanz darauf angesprochen aus, dass es ihn gar nicht einschränke bzw. es gar nicht schlimm für ihn sei (vgl. vorinstanzliche Akten [VA] act. 66).