26, monatliches Nettoeinkommen von Fr. 1'750.00) um nicht unerhebliche Beträge gehandelt hat, hat beeindrucken lassen. Dass ihn die Geldstrafen weder eingeschränkt noch getroffen haben, zeigt sich auch darin, dass er selbst ausgeführt hat, nicht einmal zu wissen, ob er respektive wer für ihn die bisherigen Geldstrafen bezahlt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll] S. 6 f.). Schliesslich hat sich der Beschuldigte auch von einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten nicht davon abhalten lassen, während deren laufenden Probezeit von 5 Jahren völlig unbeeindruckt weiterzudelinquieren. Bereits viermal haben die Berner Behörden auf einen Widerruf verzichtet.