Der Beschuldigte wird seit Jahren immer wieder straffällig. Es zeigt sich eindrücklich, dass er sich weder von einer bedingten Geldstrafe – die widerrufen werden musste – noch von sieben unbedingten Geldstrafen in der Höhe von meist rund Fr. 900.00 sowie einmal von Fr. 3'300.00, wobei es sich angesichts seiner finanziellen Verhältnisse (Untersuchungsakten [UA] act. 26, monatliches Nettoeinkommen von Fr. 1'750.00) um nicht unerhebliche Beträge gehandelt hat, hat beeindrucken lassen.