BetmG zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. Februar 2021 wegen je mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG sowie Art. 19a BetmG und diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt.