Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2015 wurde er wegen Brandstiftung, Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug, falscher Anschuldigung sowie diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. November 2016 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung, Widerhandlung gegen die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge gemäss Art. 219 VTS sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art.