Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2015 wurde er mehrheitlich wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, aber auch Veruntreuung oder versuchter Begünstigung viermal zu je einer tiefen unbedingten sowie einmal zu einer tiefen bedingten Geldstrafe und zusätzlich teilweise zu einer Busse verurteilt. Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2015 wurde er wegen Brandstiftung, Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug, falscher Anschuldigung sowie diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt.