2. Das Bezirksgericht Zofingen sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 18. August 2022 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen sowie einer Busse von Fr. 100.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe. Es verzichtete auf den Widerruf der mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2015 bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 15 Monaten. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 1. November 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei anstatt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu verurteilen.