Gegenstand Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz; Strafzumessung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob am 28. Februar 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG, Fahrens ohne Fahrzeugausweis gemäss Art. 96 Abs. 1 lit. a SVG und Missbrauchs von Kontrollschildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG.