Ihr dürfen jedoch dann die gesamten Kosten auferlegt werden, wenn die ihr zur Last gelegten Handlungen in einem engen und direkten Zusammenhang stehen und alle Untersuchungshandlungen hinsichtlich jedes Anklagepunktes notwendig waren (Urteile des Bundesgerichts 6B_343/2020 vom 14. Dezember 2021 E. 8.3; 6B_460/2020 vom 10. März 2021 E. 10.3.1). Der Beschuldigte wird von den Vorwürfen der mehrfachen Drohung sowie der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bzw. der Hinderung einer Amtshandlung betreffend die Äusserungen gegenüber D. und E. freigesprochen und im Übrigen schuldig gesprochen.