8.3. Der Lieferwagen VW T5 Transporter, AG […], war vom 28. September 2020 bis zum 4. März 2021 unrechtmässig beschlagnahmt (Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts SBK.2020.301 vom 18. Februar 2021 [UA ZA3 act. 61 ff.]; UA ZA3 act. 69). Der Beschuldigte hat im vorinstanzlichen Verfahren geltend gemacht, er habe sofort ein Fahrzeug benötigt und einen Mercedes Benz Vito 113 gekauft, für den er zunächst sieben Mietraten à Fr. 1'000.00 und zuletzt eine Schlussrate von Fr. 3'500.00 bezahlt habe. Um das Fahrzeug im Einsatz zu halten, seien Reparaturen in Höhe von Fr. 4'656.80 und Fr. 2'171.20 nötig gewesen.