Der Beschuldigte scheint auch nach wie vor seine selbständige berufliche Tätigkeit nicht so organisiert zu haben, dass er diese ohne Führerausweis längerfristig weiter ausführen könnte. So führte er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er habe sein Geschäft zur Entlastung seines Vaters, der ihn jeweils fahre, auf 50 % heruntergefahren. Sein Vater könne nicht mehr und er habe nun mit ihm vereinbart, dass er nur am Morgen arbeite. Er selbst müsste jedoch acht bis neun Stunden arbeiten, um am Ende des Monats genügend Lohn zu erhalten (GA act.