7.5.2. Der Beschuldigte hat versucht, seine Einvernahme am 31. März 2021 zu verhindern oder behindern, indem er gegenüber [Position] des Verbands Aargauer Regionalpolizeien am Tag zuvor am Telefon gesagt hat, er sei zu - 28 - einer Einvernahme bei C. aufgeboten worden und könne nicht garantieren, diesen nicht blutig zu schlagen, falls er ihm «schräg kommen» würde.