So wurde am 4. Dezember 2019 eine erste Hauptverhandlung betreffend die Vorwürfe des Fahrens ohne Berechtigung am 22. März 2018 und am 25. Februar 2019 durchgeführt und eine schriftliche Urteilszustellung nach dem Erhalt eines zuhanden des Strassenverkehrsamts erstellten Arztberichts über die Fahreignung des Beschuldigten angekündigt (GA act. 21). Nach dem Eingang des Berichts und der Zustellung an die Staatsanwaltschaft zur freigestellten Stellungnahme innert 10 Tagen am 14. Januar 2020 (GA act. 28, 31), sind darauf während rund 7 Monaten keine weiteren Schritte erfolgt, bis am 21. August 2020 eine Verfügung betreffend die unterdessen am 12. Juni 2020 und