Jedoch sind auch längere Phasen des Stillstands ersichtlich, welche die Vorinstanz zu vertreten hat. So wurde am 4. Dezember 2019 eine erste Hauptverhandlung betreffend die Vorwürfe des Fahrens ohne Berechtigung am 22. März 2018 und am 25. Februar 2019 durchgeführt und eine schriftliche Urteilszustellung nach dem Erhalt eines zuhanden des Strassenverkehrsamts erstellten Arztberichts über die Fahreignung des Beschuldigten angekündigt (GA act. 21).