7.4.4. Strafmindernd wirkt sich hingegen die Verletzung des Beschleunigungsgebots aus. Die Dauer des vorinstanzlichen Verfahrens bis zum Urteil vom 4. April 2022 betrug fast drei Jahre, was – insbesondere in Anbetracht dessen, dass es sich um keinen komplexen Fall handelt – deutlich zu lang ist. Zwar ist diese Dauer auch auf das Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen, der während des Verfahrens laufend weitere Delikte begangen hat, was zu drei Zusatzanklagen der Staatsanwaltschaft geführt hat. Jedoch sind auch längere Phasen des Stillstands ersichtlich, welche die Vorinstanz zu vertreten hat.