SVG erfolgten Führerausweisentzug für immer (UA ZA3 act. 101), ein Fahrzeug zu führen, bleibt jedoch das Rechtsgut des Gehorsams gegenüber amtlichen Anordnungen erheblich verletzt. Insgesamt ist von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe sehr leichten Verschulden auszugehen, für welches eine Einzelstrafe von 1 Monat Freiheitsstrafe angemessen erscheint.