Der Beschuldigte ist am 21. April 2020 um 18:45 Uhr von V. nach S., am 20. Mai 2020 um 12:15 Uhr von Q. nach W., am 26. Juni 2020 um 7:16 Uhr von Q. nach S. sowie am 19. März 2022 zwischen ca. 10:30 und 14:17 Uhr von Q. nach X. und wieder zurück gefahren. Es handelt sich um eher kürzere Strecken zwischen rund 7 bis 20 km, auf denen der Beschuldigte jeweils Inner- und Ausserortsbereiche der entsprechenden Gemeinden befahren hat. Zu den Uhrzeiten um 18:45 und 7:16 Uhr dürfte aufgrund des Berufsverkehrs mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und um 12:15 Uhr in Innerortsbereichen mit Schulkindern zu rechnen gewesen sein, was die abstrakte Gefährdung für die Verkehrssicherheit erhöht.