22). Vor dem Hintergrund, dass dem Beschuldigten der Führerausweis seit Januar 2016 entzogen, er seither bereits mehrere Male beim Fahren ohne Berechtigung ertappt worden und ihm der Führerausweis zum Tatzeitpunk auf unbestimmte Dauer entzogen war, wäre es jedoch am Beschuldigten gelegen, seine geschäftliche Tätigkeit längerfristig so zu organisieren, dass er keine Fahrzeuge lenkt, oder sollte dies – wie der Beschuldigte wiederholt geltend macht – nicht möglich sein, sich um eine Anstellung zu bemühen, bei der er keinen Führerausweis benötigt. Der Beschuldigte hat jedoch einfach den aus seiner Sicht einfachsten Weg gewählt.