Gerichtspräsidiums Rheinfelden vom 30. September 2016 zu einer unbedingten Geldstrafe von 275 Tagessätzen à Fr. 40.00 und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Diese unbedingten Geldstrafen konnten den Beschuldigten trotz der zuletzt massiven Höhe nicht davon abhalten, erneut mehrfach und einschlägig zu delinquieren. Auch das laufende Verfahren wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung konnte ihn nicht beeindrucken und er hat stetig einschlägig weiterdelinquiert, was zur Erhebung von drei Zusatzanklagen durch die Staatsanwaltschaft sowie einer separaten Anklage geführt hat.