des Gerichtspräsidiums Rheinfelden vom 30. September 2016 wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 40.00 verurteilt. Zuletzt wurde er mit Urteil des Obergerichts vom 13. Dezember 2018 wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung als Teilzusatzstrafe zum Urteil des - 22 -