Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 31. März 2014 wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte, geringfügiger Sachbeschädigung, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, grober Verletzung der Verkehrsregeln, Nichtmitführens von Ausweisen oder Bewilligungen, einfacher Körperverletzung sowie Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 2'360.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 1. Juni 2015 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 50.00 und mit Urteil