7.2. 7.2.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten mit Urteil vom 4. April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 40.00 verurteilt. Mit Urteil vom 4. April 2023 hat sie den Beschuldigten wegen Fahrens ohne Berechtigung am 19. März 2022 schuldig gesprochen und auf die Ausfällung einer Zusatzstrafe zum Urteil vom 4. April 2022 verzichtet. Die Staatsanwaltschaft beantragt in Bezug auf das Urteil vom 4. April 2022 eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 60.00 sowie in Bezug auf das Urteil vom 4. April 2023 eine Verurteilung zu einer (selbständigen) Freiheitsstrafe von 6 Monaten.