Nachdem F. ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er nichts für ihn tun könne und er sich an die politischen Vorgesetzten der Regionalpolizei Unteres Fricktal wenden solle, habe der Beschuldigte erwähnt, dass er am nächsten Tag zu einer Einvernahme bei C. aufgeboten worden sei und er nicht dafür garantieren könne, dass er diesen nicht blutig schlagen werde, wenn er ihm «schräg kommen» würde. F. habe probiert, ihm dies auszureden, ihn auf die strafrechtlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht und ihm erklärt, er müsse sich ein ärztliches Attest besorgen, wenn er sich aus gesundheitlichen Gründen ausserstande sehe, an der Einvernahme teilzunehmen.