Aus diesen Aussagen ist ersichtlich, dass der Beschuldigte, wie von ihm anlässlich der Berufungsverhandlung ausgesagt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 18), bei der PDAG Hilfe gesucht hat. Er hat seine Probleme mit der Polizei und seine Befürchtung, anlässlich der bevorstehenden Einvernahme gewalttätig zu werden, geschildert und sich erhofft, aufgrund dessen von der Einvernahme dispensiert zu werden. Der Beschuldigte hat mit seinen Äusserungen nicht das Ziel verfolgt, die Einvernahme vom 31. März 2021 durch Drohungen zu behindern oder verhindern.