Dabei habe der Beschuldigte mehrmals gesagt, dass er ein Blutbad anrichten würde, wenn er kein Attest erhalte, welches ihn von der polizeilichen Einvernahme am 31. März 2021 dispensiere bzw. wenn er am Folgetag zur Einvernahme erscheinen müsse. Er habe zudem gesagt, er fühle sich von der Polizei ungerecht behandelt, habe von unrechtmässigen Verhaftungen und Gewaltanwendungen gesprochen und erwähnt, dass es unter anderem darum gehe, dass er ohne Führerausweis fahre (UA ZA3 act. 155 ff.).