Der Beschuldigte habe darauf eine Entbindungserklärung unterzeichnet (UA ZA3 act. 150 f.). E., Psychiatriepfleger und Notfallkoordinator bei der PDAG, hat ausgesagt, der Beschuldigte habe gleichentags um ca. 17:15 Uhr bei der PDAG angerufen und nach einem Attest, welches ihn von einer polizeilichen Einvernahme am Folgetag dispensieren soll, gefragt. Dabei habe der Beschuldigte mehrmals gesagt, dass er ein Blutbad anrichten würde, wenn er kein Attest erhalte, welches ihn von der polizeilichen Einvernahme am 31. März 2021 dispensiere bzw. wenn er am Folgetag zur Einvernahme erscheinen müsse.