Sie habe ihm erklärt, sie könne ihm das Attest nicht ausstellen, was der Beschuldigte sichtlich enttäuscht zur Kenntnis genommen habe. Es sei dann noch die Idee entstanden, dass vielleicht jemand anderes den Beschuldigten einvernehmen könnte. Sie habe der Polizei melden wollen, dass es mit dem Beschuldigten zu Problemen kommen könnte, daher habe sie dem Beschuldigten angeboten, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Der Beschuldigte habe darauf eine Entbindungserklärung unterzeichnet (UA ZA3 act.