und beschuldigt worden sei. Anlass für die Einvernahme vom 31. März 2021 sei erneut eine Straftat, zu welcher er sich zu Unrecht beschuldigt fühle. Dies mache ihn wütend. Insbesondere ein Polizist ginge nicht gut mit ihm um und genau dieser würde ihn am folgenden Tag verhören. Wenn er dorthin gehen müsse, würde er diesen Polizisten blutig schlagen. Er habe die Pflicht, zur Einvernahme zu gehen. Da er aber so einen Hass auf diesen Polizisten habe, würde er ihn dort zusammenschlagen, weshalb er einen Dispens für die Einvernahme wolle, um nicht zur Einvernahme erscheinen zu müssen.