Anlässlich der Berufungsverhandlung hat C. ausgesagt, er habe den Beschuldigten angerufen, um einen Termin für die Befragung zu finden. Der Beschuldigte sei am Telefon sehr laut geworden und habe eine bedrohliche Stimme gehabt. Er habe sich aber nicht bedroht gefühlt, weil er nicht zum ersten Mal mit dem Beschuldigten zu tun gehabt habe und daher gewusst habe, dass dies sein Naturell sei. Er erinnere sich, dass er zweimal sehr vehement vom Beschuldigten habe hören müssen, er sei ein «dumme Siech». Ob dies am Telefon oder an der Einvernahme gewesen sei, wisse er aber nicht mehr. Das sei den Akten zu entnehmen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6, 12).