4. 4.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 3 der Zusatzanklage vom 26. August 2021 vorgeworfen, er habe C. anlässlich eines Telefonats am 17. Januar 2021 [recte: 17. März 2021] zur Vereinbarung eines Einvernahmetermins zweimal als «dumme Siech» bezeichnet.