Die Aussagen von C. erweisen sich als konstant. Es erscheint schlüssig und nachvollziehbar, dass der Beschuldigte und dessen Lieferwagen C. aufgrund seiner Polizeitätigkeit bei der Regionalpolizei Unteres Fricktal bekannt gewesen sind und er sich im Wissen um den Führerausweisentzug des Beschuldigten besonders auf das Fahrzeug und dessen Lenker geachtet hat. So ist denn auch aufgrund seiner Ausbildung und langjährigen Erfahrung als Polizist davon auszugehen, dass er den Lenker des ihm entgegenkommenden Lieferwagens im Licht der nächtlichen Strassenbeleuchtung als den Beschuldigten hat identifizieren können.