Er habe noch relativ viel aus seiner Erinnerung gewusst und habe auch gewisse Sachen dem Journal entnehmen können. Er mache sich jeweils Notizen und nehme diese mit ins Büro, wenn er einen Vorfall später -8- anzeigen möchte, damit er Datum, Ort und Zeit noch wisse (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f., 9, 11 f.).