C. ist anlässlich der Berufungsverhandlung einvernommen und auf die Straffolgen einer falschen Anschuldigung hingewiesen worden. Er hat ausgesagt, er kenne den Beschuldigten seit sechs oder sieben Jahren aus seiner beruflichen Tätigkeit als Polizist. Am 1. März 2020 sei er privat durch Rheinfelden in Richtung S. gefahren, als ihm der markante weisse VW Bus mit schwarzem Dachträger des Beschuldigten aufgefallen sei. Das Auto sei im Vorfeld bei der Polizei bereits mehrfach erwähnt worden, weshalb ihm das Auto bekannt gewesen sei. Er habe auch gewusst, dass der Beschuldigte über keinen Führerausweis verfüge.