unangefochten geblieben. Eine Überprüfung dieser unbestrittenen Punkte findet somit nicht statt (Art. 404 Abs. 1 StPO). 2. 2.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 1 der Zusatzanklage vom 12. Juni 2020 vorgeworfen, am Sonntag, 1. März 2020, um 22:35 Uhr in Q., X- Strasse, Fahrtrichtung R., den Lieferwagen VW T5 Transporter, AG […], gelenkt zu haben, obwohl ihm der Führerausweis mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau vom 15. Juni 2018 ab dem 23. März 2018 für immer entzogen worden sei.