2.4. Mit Berufungserklärung vom 19. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten zu verurteilen und ihm seien die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2'334.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'500.00) aufzuerlegen. -5- 2.5. Am 25. Juli 2023 reichte die Staatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Begründung ein. 2.6. Mit Verfügung vom 11. Juli 2023 teilte die Verfahrensleiterin den Parteien mit, dass die Berufung zusammen mit dem Berufungsverfahren SST.2022. 273 beurteilt und verhandelt wird.