2.2. Nachdem der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte, hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies diesen als Anklage an das Bezirksgerichts Rheinfelden. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 4. April 2023 (ST.2022.108) des Fahrens ohne Berechtigung schuldig, verzichtete auf die Ausfällung einer Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 4. April 2022 und auferlegte dem Beschuldigten Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 1'584.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 750.00).