1.3. Mit Berufungserklärung vom 27. Oktober 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, der Beschuldigte sei des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, der Drohung, der Beschimpfung sowie der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig zu sprechen und dafür zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 60.00 zu verurteilen. Zudem sei die Entschädigungsforderung des Beschuldigten abzuweisen.