Mit Zusatzanklagen vom 12. Juni 2020 und vom 17. Juli 2020 brachte sie weitere Vorfälle des Fahrens ohne Berechtigung (1. März 2020, 21. April 2020, 20. Mai 2020 sowie 26. Juni 2020) zur Anklage. Mit Zusatzanklage vom 26. August 2021 erhob die Staatsanwaltschaft zudem Anklage wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen weiterer Vorfälle des Fahrens ohne Berechtigung (28. September 2020 und 16. Januar 2021). 1.2. Mit Urteil vom 4. April 2022 (ST.2019.33) erkannte das Bezirksgericht Rheinfelden: