2.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft sowie der vorzeitige Strafvollzug von insgesamt 762 Tagen werden dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB für 15 Jahre des Landes verwiesen. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmte Mastercard Nr. […] (ohne Namen) wird eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 10 - 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger C. Fr. 50.00 zu bezahlen.