Inwiefern der Vollzug einer mehrjährigen Freiheitsstrafe die berufliche, familiäre und persönliche Situation sowie diesbezügliche Perspektiven beeinträchtigt und beeinflusst, hängt auch vom Alter des Betroffenen ab. Bei einem relativ hohen Alter besteht im Falle der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe im Speziellen das deutlich erhöhte Risiko, dass der Betroffene im Strafvollzug stirbt und somit keine Aussicht mehr auf ein Leben in Freiheit hat. Dies liegt indessen in der Natur der Sache und ist für sich allein kein aussergewöhnlicher Umstand, der eine Strafminderung wegen besonderer Strafempfindlichkeit begründet.