Der Beschuldigte ist verwitwet, gelernter Elektriker, pensioniert und erhält eine monatliche Rente in der Höhe von EUR 400.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17; vorinstanzliche Akten [VA] act. 51 f.). Seine 5 Kinder sind zwischen 38 und 53 Jahre alt und bedürfen keiner finanziellen Unterstützung mehr (Untersuchungsakten [UA] act. 104). Er hat keine Schulden und wohnte in der Eigentumswohnung der Tochter, ohne Miete bezahlen zu müssen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17 f.). Die finanzielle Lage des Beschuldigten war damit im Tatzeitpunkt nicht angespannt.