deliktische Erlös hat der Beschuldigte mit seinem Komplizen hälftig geteilt und jeweils umgehend als Barmittel aus der Schweiz ausgeführt, um sich dann in Rumänien den Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies lässt auf einen nicht unerheblichen Planungs- und Organisationsgrad schliessen und zeugt – insbesondere unter Anbetracht der weiten Distanz, die er dafür jeweils zwischen Rumänien und der Schweiz zurücklegen musste – von einer starken kriminellen Energie. Dies wirkt sich verschuldenserhöhend aus.