Gegenstand Gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage; Strafzumessung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 27. Januar 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. 2. Das Bezirksgericht Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 10. Juni 2022 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Es verwies den Beschuldigten für 15 Jahre des Landes und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte sowie die Zivilklagen.