, liegen solche nicht vor (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_364/2014 vom 30. Juni 2014 E. 2.4), zumal vorliegend nicht etwa eine (unbedingte) Freiheitsstrafe, sondern bloss eine bedingte Geldstrafe und eine Verbindungsbusse ausgefällt wird. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente somit neutral aus. - 13 -