Die Beschuldigte hat sich am 25. Dezember 2020 als Motorfahrzeugführerin vorsätzlich der durch die Staatsanwaltschaft aufgrund eines positiv auf Kokain resultierenden Drogenschnelltests (Drugwipe-Test) angeordneten Blut- und Urinprobe widersetzt und sich dadurch der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht. Ihre Verhaltensweise ist nicht über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, was weder verschuldenserhöhend noch verschuldensmindernd zu berücksichtigen ist.