Nachdem die Beschuldigte der Aufforderung, ihren Ausweis einzureichen, nicht nachgekommen war, wurde am 21. Juli 2021 – und somit knapp einen Monat später – die Stadtpolizei Aarau damit beauftragt, den Führerausweis einzuziehen (UA act. 89). Somit hat sie sich während rund eines Monates nicht für ihre Post interessiert, obwohl sie wusste, dass gegen sie ein Straf- und Administrativverfahren am Laufen war und sie insbesondere am 25. Dezember 2020 mit zusätzlicher Unterschrift zur Kenntnis genommen hat, dass ihr der Ausweis entzogen worden ist (UA act. 82) und sie – nachdem sie an besagtem Tag den Führerausweis nicht bei sich trug – somit damit hätte rechnen müssen,