Er hat weiter zwar ausgeführt, man habe nur an dem Ort gesucht, an dem er normalerweise parkiert habe; das Areal sei aber entsprechend gross gewesen und die Beschuldigte habe das Auto am Vortag benutzt und irgendwo abgestellt, weshalb er auch nicht gewusst habe, wo es gestanden habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S.14 f. und 18). Seine diesbezüglichen Aussagen sind jedoch mit Zurückhaltung zu würdigen.