Dafür, dass die Beschuldigte am 25. Dezember 2020 nach dem Streit mit B. mit dessen Auto davongefahren ist, sprechen schliesslich auch die weiteren Umstände. So sagte B. anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass er und die Beschuldigte nach einem Streit die Wohnung verlassen hätten (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14 und 17), was auch durch die Beschuldigte so bestätigt worden ist. Nachdem er durch eine Drittperson die Stadtpolizei habe rufen lassen, habe er zusammen mit der Polizei nach seinem Auto gesucht, dieses aber nicht gefunden (Protokoll der Berufungsverhandlung 14). Er hat weiter zwar ausgeführt, man habe nur an dem Ort gesucht, an dem er normalerweise parkiert habe;