Sie hat anlässlich ihrer Einvernahme vor Obergericht auch klar angegeben, wenn sie sich an etwas nicht mehr hat erinnern können. Sie war sich jedoch zu 100% sicher (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11), dass die Beschuldigte ihr gegenüber gesagt hat, dass diese mit einem Auto gefahren sei, sie der Beschuldigten daraufhin ihre Rechte eröffnet habe – wobei die Beschuldigte selber bestätigt hat, dass ihr die Rechte eröffnet worden sind (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 28) – und die Beschuldigte ihre Aussage dann erneut wiederholt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6. 7, 9 und 11).