Diese führte anlässlich der Berufungsverhandlung schlüssig und nachvollziehbar aus, dass es zuerst um einen Fall häuslicher Gewalt gegangen sei, den sie auf dem Stützpunkt von der erstintervenierenden Stadtpolizei übernommen hätten. B., der damalige Partner der Beschuldigten, habe zuerst eine Anzeige machen wollen, sich dann aber wiederum dagegen entschieden. Daraufhin sei sie zusammen mit dem Kantonspolizisten D. und B. zu dessen Wohnung gefahren, um seine Sachen zu packen. Dort hätten sie die Beschuldigte angetroffen. In der Wohnung der Beschuldigten und von B. habe ein völliges Chaos -5-